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Montag, 25. November 2024 Mediadaten
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Kreis Holzminden (red). Die B83 bei Steinmühle wird für sieben Jahre gesperrt. Begründung der Straßenbaubehörde: An der Bundesstraße 83 befindet sich im Abschnitt Steinmühle auf Höhe der Ortslage Dölme eine Steilböschung mit rund 1,5 km Länge. Aus der Böschung lösen sich immer wieder Felsbrocken unterschiedlicher Größe und gefährden den Straßenverkehr. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurde der Hang regelmäßig am Ende der Frostperiode vom Lockergestein befreit und die Schuttkegel geräumt. Vor längerer Zeit wurden bereits Schutzwände im Straßenseitenraum errichtet.

Im Jahr 2011 wurde ein Gutachten zur Analyse der Gefährdungslage erstellt. Ergebnis war, dass zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit grundlegende Sicherungsarbeiten an der bis zu 70m hohen Felsböschung bei „Steinmühle" erforderlich sind. Hierzu gehören Stahlnetze am Hang, Steinschlagschutzzäune in mehreren Ebenen und Felsanker zur Sicherung größerer Blöcke. Die Kosten für diese Maßnahmen werden auf ca. 5 Mio. € geschätzt.

Eine Umsetzung der Maßnahmen konnte bisher nicht erfolgen, weil dadurch eine erhebliche Beeinträchtigung des vorhandenen europäischen Naturschutzgebietes (FFH) eintreten würde. In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass für die plane¬ rische und genehmigungsrechtliche Lösung des Problems mehrere Jahre benötigt werden. Entweder ist die Straße zu verlegen oder es ist im Rahmen einer Ausnahmeprüfung zum FFH-Recht eine Stellungnahme der EU-Kommission in Brüssel einzuholen mit dem Ziel, doch noch Hangsicherungsmaßnahmen durchführen zu können. Deshalb wurde im Herbst 2017 die Steilwand erneut durch einen Gutachter mit dem Ziel untersucht Sofortmaßnahmen vorzuschlagen, die den Hang für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren absichern.

Damit sollte der Planungszeitraum überbrückt werden, welcher für die Abstimmung, Durchsetzung und Herstellung der geplanten Varianten notwendig ist. Bei der Untersuchung wurde festgestellt, dass sich die Gefährdungslage vergrößert hat. Um den Zeitraum bis zur Umsetzung der Maßnahmen zu überbrücken, wäre schon ein Großteil der in 2011 vorgeschlagenen Hangsicherungsmaßnahmen mit Netzen, Fangzäunen und Felsankern erforderlich. Diese Sofortmaßnahmen würden aber nach unserer Einschätzung eine erhebliche und damit unzulässige Beeinträchtigung des FFH-Gebietes bedeuten und können infolge dessen nicht umgesetzt werden. Bedingt durch die Gefährdungslage vor Ort bleibt nur eine geordnete Sperrung der Strecke als Sofortmaßnahme.

Die Sperrung ist nach Absprache mit dem Landkreis Holzminden vom 13.04.2018 innerhalb der nächsten 4 Wochen umzusetzen. In einem ersten Schritt wird der Streckenabschnitt zwischen der Kreisstraße 11 und dem Abzweig nach Grave für sämtliche Verkehrsteilnehmer gesperrt. Da die Sperrung voraussichtlich für mehrere Jahre erfolgen wird, ist in einem zweiten Schritt die dauerhafte Umleitung mit z.B. geänderten Plantafeln (Vorwegweiser) erforderlich. Entsprechende Umleitungen werden ein¬ gerichtet. Die großräumige Umleitung wird zwischen Holzminden und Bodenwerder über die Bundesstraßen 64 und 240 geführt. Parallel wird an einer Lösung der Problematik gearbeitet mit dem Ziel, die Straßenverbindung wieder nutzbar zu machen.

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