Holzminden (haa). Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine neue Satzung zur Sperrmüllentsorgung. Im Landkreis Holzminden haben die Bewohner zusätzlich zu den herkömmlichen Terminen der Straßensammlung noch zweimal die Möglichkeit auf eine gebührenfreie Entsorgung ihres Sperrmülls.
Ein Weg der Sperrmüllentsorgung ist die Abholung auf Abruf. Die Bewohner des Landkreises haben hier die Gelegenheit, ihren Sperrmüll per Online-Formular oder über den Kundenservice auf der Internetseite des AHW anzumelden. Dabei muss angegeben werden, um welche Gegenstände es sich genau handelt, damit die Kapazität der Fahrzeuge bei der Abholung entsprechend verfügbar ist.
Der zweite Weg für die Entsorgung des Sperrmülls ist die Selbstanlieferung, für die ebenfalls eine vorab erfolgende Anmeldung über das Formular notwendig ist. Nach Erhalt einer Bestätigungsmail kann der Müll innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen bei der Abfallwirtschaft angeliefert werden. Dafür haben die Bewohner des Landkreises von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 12 Uhr Zeit.
Laut der Öffentlichkeitsbeauftragten und Abfallberaterin Jessin Lüke-Welling biete das neue System, das im ersten Moment etwas kompliziert erscheinen könne, nur Vorteile, da jede Ortschaft des Landkreises von der Sperrmüllentsorgung profitieren werde. Zudem gebe es bei der Selbstanlieferung sowie der Abholung auf Abruf, im Gegensatz zur Straßensammlung, auch die Möglichkeit, Elektro- und Metallsperrmüll zu entsorgen.
Wichtig bei der Abholung auf Abruf sei die Bereitstellung des Sperrmülls bis 7 Uhr. Dieser sollte auf festem Untergrund liegen und nicht auf dem Privatgelände. Andernfalls kann der Sperrmüll von der Abfallwirtschaft nicht mitgenommen werden. Auch der Müll soll vorab nach Gruppen sortiert und klar sichtbar voneinander getrennt werden, zum Beispiel: Holz, Polstermöbel, usw. Die Gegenstände werden anschließend von zwei Sammelfahrzeugen abgeholt.
Sperrmüll sind grundsätzlich alle Teile, die bei angemessener Zerkleinerung dennoch nicht in die Abfalltonne passen würden, erklärt Lüke-Welling. Darunter fallen beispielsweise Sofagarnituren, Schränke oder Matratzen. Nicht zum Sperrmüll zählen Bau- und Abbruchabfälle, sanitäre Anlagen, Bauschutt, Fliesen, Haushaltsmüll und glasige Gegenstände wie zum Beispiel Aquarien.
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