Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Mittwoch, 05. Februar 2025 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Holzminden (red). „Erfordert die finanzielle Situation einer Kommune Maßnahmen zur Deckung des Haushaltes, so hat diese die Wahl zwischen der Verringerung der Ausgaben, was eine Reduzierung der freiwilligen Leistungen, wie Zuschüsse für Vereine und soziale Projekte bedeutet, der Erhöhung der Einnahmen oder einer Kombination aus beidem“, erklärt die Stadt Holzminden.

„Aufgrund dessen, hat der Rat der Stadt Holzminden die moderate Anpassung der Hebesätze beschlossen und am 5. Dezember 2024 einen Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer A und B von jeweils 395 v. H. festgelegt und damit ein deutliches Signal gesendet, die freiwilligen Leistungen, die dem Gemeinwohl zugutekommen, möglichst auf einem hohen Niveau zu halten“, führt die Stadt Holzminden weiter aus.

Auch nach der ersten Hebesatzanpassung seit 17 Jahren würden die Hebesätze der Stadt im Vergleich zu anderen Nachbarkommunen trotzdem weiterhin deutlich im unteren Bereich liegen. Die Stadt Holzminden verweist in diesem Zusammenhang beispielsweise auf die Hebesätze in der Stadt Höxter (Hebesatz: Grundsteuer A 304 v. H. / Grundsteuer B   920 v. H.) und Stadt Hameln (Hebesatz: Grundsteuer A   623 v. H. / Grundsteuer B   623 v. H.) hin.

Wie berechnet sich die persönliche Grundsteuer? 

Um die Grundsteuer zu berechnen, wird der vom Finanzamt Hameln-Holzminden mitgeteilte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert und anschließend durch 100 geteilt. Das Ergebnis dieser Berechnung ergibt die individuelle Grundsteuer. Die Höhe der Grundsteuer, die ab dem Jahr 2025 zu zahlen ist, hängt maßgeblich von der Neubewertung des vorhandenen Eigentums ab und ist daher individuell zu sehen. Die einzelnen Kommunen haben auf die Wertfeststellung keinen Einfluss, da die Bewertung der Grundstücke durch die Finanzämter erfolgt ist. Eine Erhöhung der zu zahlenden Grundsteuer ist daher nur anteilig auf die Hebesatzerhöhung der Stadt Holzminden zurückzuführen.

Bei einem Messbetrag von 50 Euro kann der Mehrbetrag auf der tatsächlichen Grundsteuererhöhung zum Beispiel bei der Grundsteuer B wie folgt ermittelt werden:

Messbetrag * Hebesatz / 100

Aufkommensneutral

(50/100) * 357 = 178,50 Euro

Festgesetzter Hebesatz

(50/100) *395 = 197,50 Euro

Differenzbetrag = 19,00 Euro (10,64 %)

„Weitere Differenzbeträge zu alten Grundsteuern sind auf Veränderungen bei den Messbeträgen zurückzuführen. Sollten es zu einer deutlichen Mehrzahlung als diesen Betrag kommen, liegt dies in der Neubewertung des Grundstückes durch das Finanzamt begründet“, heißt es im Statement der Stadt Holzminden.

Aufgrund der Grundsteuerreform in Niedersachsen sind alle Grundstücke ab dem 1. Januar 2025 mit dem Flächen-Lage-Modell bewertet worden. Die neue Grundsteuerreform dient nicht dazu, die Gesamteinnahmen der Stadt Holzminden zu erhöhen, sondern verändert lediglich die Verteilung der Steuerlast.

Die Grundlagen für die festgesetzte Grundsteuer ergeben sich aus dem Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 bzw. aus dem darauf aufbauenden Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zum 1. Januar 2025. Diese beiden Bescheide wurden durch das zuständige Finanzamt Hameln-Holzminden erlassen und sind den Haushalten bereits vor einiger Zeit zugegangen. Relevant für die Veranlagung ist im Weiteren der vom Finanzamt festgesetzte Messbetrag für das jeweilige Grundstück.

Durch die Veränderung der Berechnungsbasis ergibt sich dann für die Stadt Holzminden ein neuer Hebesatz, der mit Blick auf alle neubewerteten Grundstücke in Summe den gleichen Grundsteuerbetrag für die Stadt Holzminden generiert. Dies ist der sogenannte aufkommensneutrale Hebesatz.

„Der berechnete aufkommensneutrale Hebesatz der Stadt Holzminden liegt für die Grundsteuer A bei 363 v.H. und für die Grundsteuer B bei 357 v.H. Die aufkommensneutralen Hebesätze sind insofern vergleichsweise die Hebesätze, die bei keiner Grundsteuererhöhung angewendet worden wären“, gibt die Stadt Holzminden zu Protokoll.

Wen kontaktiere ich bei Rückfragen zu meinem Steuerbescheid? 

Die Stadt Holzminden ist bei der Grundsteuererhebung nach eigenen Angaben an die Feststellungen des Finanzamtes Hameln-Holzminden gebunden. Aus diesem Grund seien Fragen oder Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer (Feststellung des Grundsteuerwertes und Festsetzung des Grundsteuermessbetrages) direkt an das zuständige Finanzamt Hameln-Holzminden zu stellen. 

Bei Rückfragen zu den Hebesätzen, Zahlungsabwicklungen oder zu grundsätzlichen Fragen zur Grundsteuer, die Mitarbeitenden der Steuerabteilung der Stadt Holzminden (Tel. 959-225, 959-226 und 959-227) gern zur Verfügung.

Aufgrund des zu erwartend erhöhtem Arbeits- und Telefonaufkommens kann es bei allen Dienststellen zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.

Foto: Stadt Holzminden

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255