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Donnerstag, 06. Februar 2025 Mediadaten
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Holzminden (red). Die Abfallwirtschaft Landkreis Holzminden (AWH) weist darauf hin, dass es weiterhin regelmäßig zu Fehleinwürfen mit „Bio‑Beuteln“ in der Biotonne kommt. Diese Beutel aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (sogenannte BAW-Beutel) werden zwar im Handel verkauft und sogar, als gemäß DIN EN 13432 oder anderen Normen biologisch abbaubar, beworben, sollten jedoch nicht im Biomüll entsorgt werden. Einige Hersteller geben zusätzlich den Hinweis, dass die Nutzung mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen abzuklären ist.

Findet die AWH diese Beutel in einer Biotonne, wird der Behälter nicht geleert. Die Müllwerker hinterlassen dann einen Infozettel, mit der Bitte um eine Nachsortierung, an der Biotonne. Teilweise kommt es auch vor Ort zu Diskussionen zwischen den Kundinnen und Kunden und den AWH-Mitarbeitenden.

Laut der Entsorgungssatzung des Landkreises Holzminden sind diese vermeintlich kompostierbaren Beutel explizit von der Entsorgung als Bioabfall ausgeschlossen: „Zu den Bioabfällen gehören auch keine Tüten oder Beutel, die aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (BAW) bestehen und Anteile aus Kunststoff oder biologisch abbaubarem Kunststoff enthalten, auch solche Tüten oder Beutel, die nach der Bioabfallverordnung zugelassen sind.“

Für diesen Ausschluss gibt es gute Gründe: Die meisten „Bio‑Beutel“ zersetzen sich in den Kompostierungsanlagen viel zu langsam und nicht vollständig. Sie müssen daher aufwendig aussortiert werden. Gelangen sie dennoch in die Kompostierung, zerfallen sie teilweise in sichtbare Beutelreste oder in nicht mehr sichtbare Mikro- und Nanoplastik-Partikel. Insbesondere die kleineren Partikel sind ein Problem, da in den aktuellen Qualitätskriterien für Komposte nur für Kunststoff-Fragmente über einem Millimeter Größe Grenzwerte festgelegt sind. Kleinere Partikel werden nicht betrachtet. Damit besteht die Gefahr, dass über einen „Qualitätskompost“ Kunststoffe in die Umwelt gelangen.

Für die Produktion von hochwertigem Kompost werden hochwertige Rohstoffe benötigt. Diese müssen frei von Plastik und anderen Abfällen sein. Dazu kann jeder und jede beitragen, indem die Biotonne richtig befüllt wird.

Deshalb rät die Abfallberatung der AWH: „Verwenden Sie Papiertüten oder Küchenpapier, um Ihren Bioabfall zu verpacken, wenn Sie ihn nicht lose in die Abfallbehälter werfen möchten.“

Die AWH gibt zudem weitere Hinweise zur richtigen Entsorgung von Bioabfällen: In die Biotonne gehören ungekochte Küchenabfälle, Obst- und Gemüseabfälle, Gartenabfälle, Eierschalen, Teebeutel, Pflanzenreste. Nicht in die Biotonne gehören „kompostierbare“ Plastiktüten, gekochte Lebensmittel, Kleintier- und Katzenstreu, Fisch- und Knochenreste, Windeln und Zigaretten. All diese Dinge müssen über den Restabfallbehälter entsorgt werden. Verpackungen hingegen gehören in die gelbe Tonne.

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