Holzminden (red). Mit der neuen Gebührensatzung der AWH steigen im Landkreis Holzminden ab Januar 2025 die Gebühren für private Haushalte und Gewerbekunden. Auch das Anliefern von Abfällen an den Entsorgungsanlagen wird aufgrund gestiegener AWH-Ausgaben teurer. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von der Inflation über Mehrkosten durch CO₂-Zertifikate bis hin zu höheren Personalkosten. Die AWH hat dies noch einmal in einer umfassenden Zusammenfassung erläutert.
„Bei den letzten Gebührenanpassungen in den Jahren 2020 und 2022 konnten wir die Gebühren für private Haushalte stabil halten oder sogar leicht senken“, betont Dr. Dirk Brinkmann, Betriebsleiter der AWH. „Und das entgegen dem allgemeinen Preistrend.“ Im Jahr 2024 wurde eine erneute Gebührenkalkulation durch ein externes Ingenieurbüro durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass eine Anpassung der Preise zum Jahreswechsel 2024/25 notwendig ist.
In den Jahren 2016 bis 2020 lag die Inflation noch unter zwei Prozent pro Jahr, stieg jedoch ab 2021 auf weit über drei Prozent an. Dies habe auch Auswirkungen auf die Ausgaben der AWH gehabt.
Besonders deutlich wird die Preissteigerung in der Müllverbrennung: Zwischen 2023 und 2025 haben sich die Kosten um ca. 78 Prozent verteuert. Gründe hierfür sind die gesetzliche Einführung von CO₂-Zertifikaten auf die Abfallverbrennung sowie die notwendige Neuvergabe der Dienstleistung. So hat die Ausschreibung zum Jahreswechsel ergeben, dass sämtliche Anbieter höhere Preise aufrufen.
Neben den gestiegenen Ausgaben für die Restabfallentsorgung haben sich auch die Personalkosten der AWH durch tarifliche Lohnsteigerungen in den vergangenen Jahren erhöht. Diese beiden Faktoren haben maßgeblich zu einem steigenden Finanzbedarf der AWH geführt, der über die Gebühren gedeckt werden muss.
„Wir haben versucht, den Anstieg für private Haushalte möglichst gering zu halten“, erklärt Brinkmann. Konkret erhöhen sich die Gebühren für private Haushalte um etwa zwölf Prozent. Je nach Volumen und Anzahl der Abfallbehälter bedeutet dies eine Mehrbelastung von etwa 1,30 Euro bis 3,30 Euro pro Monat.
Und wie geht es jetzt weiter? „Ende Februar wird die AWH an alle Grundstückseigentümer neue Gebührenbescheide, sogenannte Dauerbescheide, versenden“, so Brinkmann. „Diese Bescheide gelten dann so lange, bis erneut gebührenrelevante Änderungen eintreten.“