Holzminden/Hameln (red). Gute Nachrichten für Eltern und volljährige Kinder: Die Familienkasse hat das Verfahren zur Weiterbewilligung des Kindergeldes nach dem 18. Geburtstag vereinfacht. Familien erhalten drei Monate vor Erreichen der Volljährigkeit ihres Kindes ein Schreiben mit einem Zugangscode für den Online-Kindergeld-Service. Ein unterschriebener Antrag ist in diesem Fall nicht mehr nötig.
Sechs-Wochen-Frist beachten
Um eine lückenlose Zahlung zu gewährleisten, muss das vereinfachte Verfahren spätestens sechs Wochen vor dem 18. Geburtstag abgeschlossen sein. Dazu reicht die elektronische Übermittlung eines Nachweises, wie etwa einer Studienbescheinigung. Diese wird automatisch als Änderungsantrag gewertet.
Wird diese Frist überschritten, ist ein unterschriebener Antrag oder eine Identifikation über die BundID erforderlich. In beiden Fällen erhalten die Familien nach der Prüfung einen neuen Bescheid zur Fortsetzung der Zahlungen.
Diese Neuerung soll den bürokratischen Aufwand für Eltern und Kinder deutlich reduzieren und eine reibungslose Auszahlung des Kindergeldes sicherstellen.