Holzminden (red). Zum 1. Juni ändert der Landkreis Holzminden sein Verfahren zur Veröffentlichung der eigenen Rechtsvorschriften (Satzungen und Verordnungen). Künftig erfolgt die als rechtlich maßgebliche Bekanntmachung nur noch übers Internet. Bisher hatte der Landkreis ein gedrucktes Amtsblatt herausgegeben und die Rechtsvorschriften zusätzlich im Internet veröffentlicht. Doch ab Freitag verzichtet der Landkreis auf jede gedruckte Version. Möglich wurde das durch eine Änderung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Alle Vorschriften sind zukünftig unter www.landkreis-holzminden.de in der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ zu finden.
Neben der Papiereinsparung hat die Umstellung auch den Vorteil, dass neue Rechtsvorschriften alle an einem Ort zu finden sind. Was aber sind das überhaupt für Rechtsvorschriften, die vom Landkreis Holzminden erlassen werden? Interessant für die Kreiseinwohner dürften beispielsweise Satzungen über die Abfallentsorgung und in diesem Zusammenhang speziell die dazugehörige Gebührensatzung sein. Für Eltern wiederum könnte mit dem Schulbesuch ihrer Kinder die Satzung über die Schülerbeförderung von besonderem Interesse sein. Und schließlich ist in der entsprechenden Rubrik natürlich auch die Gebührensatzung für die Sondernutzung von Kreisstraßen zu finden, falls eine solche in Anspruch genommen werden will. Für den Landkreis selbst ist die Haushaltssatzung von besonderer Bedeutung, mit der die Gesamtsummen der vom Kreistag beschlossenen Aufwendungen und Erträge sowie der Kreditrahmen und die Hebesätze für die Kreisumlage festgesetzt werden.
Regelmäßige Zeitungsleser müssen wegen der Umstellung allerdings künftig nicht ständig auf die Internetseite des Landkreises schauen, um keinesfalls etwas Neues zu verpassen. Auf die Internetveröffentlichung wird nämlich in den örtlichen Tageszeitungen Täglicher Anzeiger Holzminden, Deister-Weser-Zeitung, Alfelder Zeitung sowie in der Neuen Westfälischen hingewiesen. Durch die Umstellung auf die Internetbekanntmachung ist es rechtlich allerdings nicht mehr möglich, dass der Landkreis auch die Rechtsvorschriften für die kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden mit veröffentlicht. Das wird zukünftig ortsnah in den Städten und Gemeinden vorgenommen, wobei die Samtgemeinden die Veröffentlichungen für ihre Mitgliedsgemeinden mit übernehmen.
Die Umstellung der öffentlichen Bekanntmachung selbst ist übrigens durch eine Änderung der Hauptsatzung des Landkreises erfolgt. Auch die lässt sich selbstverständlich in den Amtlichen Bekanntmachungen unter www.landkreis-holzminden.de finden.
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