Holzminden (red). Damit das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel 2025–2026 farbenfroh und zugleich sicher verläuft, weist das Ordnungsamt der Stadt Holzminden auf die geltenden Regelungen des Sprengstoffrechts hin. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist vom 29. bis 31. Dezember erlaubt, das Abbrennen jedoch ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar.
Um Unfälle zu vermeiden, dürfen nur zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Pyrotechnische Gegenstände ohne Zulassung sind verboten, da sie ein erhebliches Risiko schwerer Verletzungen bergen. Das Ordnungsamt rät dringend dazu, ausschließlich Feuerwerkskörper mit CE-Zeichen zu kaufen und die jeweiligen Gebrauchsanweisungen sorgfältig zu beachten. Auf Experimente oder Mutproben sollte in jedem Fall verzichtet werden.
Altersgrenzen und sichere Nutzung beachten
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Feuerwerk der Kategorie 1, das sogenannte Kinderfeuerwerk, ist erst ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt. Beim Abbrennen von Mehrschussbatterien ist besonders auf einen festen und sicheren Stand zu achten. Einmal gezündet, lassen sich diese Batterien nicht mehr stoppen. Als besonders gefährlich gilt das Aufsammeln von nicht explodierten Böllern, da die Zündschnüre häufig bereits vollständig abgebrannt sind und es bei erneuten Zündversuchen zu sofortigen Explosionen kommen kann.
Feuerwerksverbot in der Innenstadt
Aufgrund der dichten Bebauung mit Fachwerkhäusern besteht insbesondere im Bereich der Innenstadt eine erhöhte Brandgefahr. Nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in der Nähe besonders brandgefährdeter Gebäude und Anlagen untersagt. Aus diesem Grund ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt vollständig verboten.
Rücksichtnahme zum Jahreswechsel
Auch in der Silvesternacht gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ein ausreichender Sicherheitsabstand sollte eingehalten werden, um Lärmbelästigungen zu reduzieren und Gefährdungen zu vermeiden. Insbesondere im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ebenfalls untersagt.