Holzminden (red). Die Stadtverwaltung Holzminden weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Abfallbehälter im öffentlichen Verkehrsraum nur im zulässigen Zeitraum bereitgestellt werden dürfen.
Abfallbehälter dürfen frühestens am Vorabend des jeweiligen Abfuhrtages ab 18 Uhr an öffentlichen Verkehrsflächen zur Leerung bereitgestellt werden. Nach erfolgter Entleerung sind die Behälter unverzüglich aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und auf das jeweilige Grundstück zurückzustellen.
In jüngster Zeit wurde nach Angaben der Verwaltung vermehrt festgestellt, dass Abfallbehälter über mehrere Tage hinweg im öffentlichen Verkehrsraum stehen gelassen werden. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar.
Zur Vermeidung ordnungsrechtlicher Maßnahmen sollen künftig Abfallbehälter, die nicht fristgerecht entfernt werden, mit einem entsprechenden Hinweisaufkleber versehen werden. Dieser diene als Erinnerung an die geltenden Bestimmungen. Bei wiederholten oder anhaltenden Verstößen behält sich die Stadtverwaltung vor, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten.
Die Stadtverwaltung bittet alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Anwohnerinnen und Anwohner um Beachtung dieser Regelung und bedankt sich für die Unterstützung zur Wahrung eines sicheren und ordentlichen Stadtbildes.
Foto: Stadt Holzminden