Holzminden (fw). Bereits im Oktober 2017 wurde seitens des Betreibers ein Antrag auf Gewerbegenehmigung bei der Stadt Holzminden eingereicht, doch nun ist der Landkreis für dieses "Problem" zuständig! Laut Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist eine Anmeldung dieses besonderen Gewerbes notwendig. Kernelemente des Gesetzes sind die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe und einer Anmeldebescheinigung für Prostituierte (umgangssprachlich „Hurenpass“). Damit sollen Prostituierte besser geschützt und Kriminalität bekämpft werden.
Doch ist hierfür nicht die Stadt Holzminden, sondern der Landkreis zuständig. Nach Übermittlung und Überprüfung der eingereichten Unterlagen, wurden fehlende Dokumente angefordert und erst im Juli 2018 nachgereicht. Dass allerdings das Bordell seine Türen bereits geöffnet hat, erfuhr auch der Landkreis erst aus den Medien. Nun folgt die genaue Überprüfung unter Einbeziehung aller notwendigen Behörden.
Laut Aussagen des Landkreises, sind allerdings noch weitere Bedenken gegenüber des Betreibers offen, die einer Genehmigung im Wege stünden. Wie schnell eine Schließung erreicht werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.
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