Holzminden (red). Seit 1992 werden von Seiten des Betreuungsgerichts für Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr wahrnehmen können, eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite gestellt. Im Landkreis Holzminden werden mittlerweile weit über 1.200 Menschen rechtlich betreut, Tendenz steigend. Die eingesetzten Betreuer*innen arbeiten überwiegend ehrenamtlich, häufig handelt es sich um die Angehörigen. Und die haben nicht selten Fragen, wenn es um die Rechten und Pflichten einer Betreuung geht. Aus diesem Grund bietet die Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden ab Anfang November sechs Vorträge für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, aber auch sonst an dem Thema interessierten Mitmenschen an. Alle Veranstaltungen finden jeweils donnerstags im VHS-Bildungszentrum in der Holzmindener Bahnhofstraße 31 statt.

Wie wird eine Betreuung eingeleitet? Kann ich eine Betreuung für mich selbst vielleicht vermeiden? Wenn es darum geht, dass die Verantwortung für wichtige persönliche Rechtsgeschäfte vielleicht von anderen übernommen werden muss, stellen sich viele Fragen. Die von der Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden organisierten einzelnen Vorträge versuchen, ein möglichst großes Spektrum zu dem Thema abzudecken und allgemeinverständlich zu erklären.

Der Vortragsreigen beginnt am Donnerstag, den 07. November mit einer Einführung in das Betreuungswesen im Landkreis Holzminden durch Helmut Kühn. Kühn ist Betreuungsrichter beim Amtsgericht Holzminden. Eine Woche später, am 14. November, hält die Rechtspflegerin des Amtsgerichtes Holzminden, Frau Stefanie Becker, einen Vortrag, über Betreuung aus Sicht der Rechtspflege. An diesem Termin findet auch ein Vortrag zu dem Thema „Polizei, dein Freund und Helfer – Kontakte und Aufklärung“ statt, den Polizeihauptkommissar Alfred Sauer halten wird.

Am 21. November lautet das Vortragsthema „Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht“. Diese beiden Vertretungsbefugnisse sind die einzigen Formen, die eine rechtliche Betreuung vermeiden. Deshalb dürfte der Vortrag nicht nur Menschen interessieren, die als ehrenamtliche Betreuer*innen tätig sind. Dargestellt werden dabei auch die Vor- und Nachteile solcher Vollmachten. Referieren wird Frank Halgasch von der Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden.

Zum 1. Jan. 2020 stehen Änderungen im Bundesteilhabegesetz an. Da diese auch Auswirkungen auf die Betreuungsarbeit haben, wird Christine Söffge-Kühne vom Fachbereich Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe des Landkreises Holzminden am 28. November alle Neuerungen in dem Gesetz vorstellen. Am 5. Dezember geht es abschließend um den Umgang mit psychisch kranken Betreuten. Amtsarzt Thorsten Thielke, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes beim Gesundheitsamt des Landkreises Holzminden wird anhand einiger Beispiele typische Fälle genauer analysieren. Dabei können auch eigene Konfliktprobleme anonymisiert vorgetragen und diskutiert werden. Zum Abschluss der Veranstaltungsreihe am 12. Dezember wird das Team des Pflegestützpunktes, Astrid Krause und Janine Meier, die Leistungen der Pflegeversicherung vorstellen. Außerdem wird an diesem Tag auch Frank Dormann vom Pflegedienst Dormann und Steppat Hilfsmöglichkeiten durch die häusliche Krankenpflege aufzeigen und eine Anleitung für pflegende Angehörige geben. 

Die Veranstaltungen beginnen alle um 18.00 Uhr jeweils im Raum 103 des VHS-Bildungszentrums in der Bahnhofstraße, sind alle kostenfrei und können natürlich auch einzeln besucht werden. Wer sich vorab informieren möchte, kann das bei den Mitarbeitern der Betreuungsstelle unter der Telefonnummer 0 55 31 – 707 331 zu den üblichen Sprechzeiten der Kreisverwaltung tun. Eine Anmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wäre jedoch für die Veranstaltung am 21.11.2019 unter der oben genannten Telefonnummer oder unter der Email-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ratsam.

Foto: red