Landkreis Holzminden (red). Ab 1. März gilt Masern-Impfpflicht in Schulen und Kindergärten – im Landkreis Holzminden seien 2018 bereits 96,2 Prozent der Schulanfänger ausreichend geschützt gewesen – 2019 sei im Landkreis ein Masernfall dokumentiert, so die IKK Classic.
Am 1. März tritt bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft. Damit wird die Masernimpfung für Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend. Die Impfpflicht gilt auch für Tageseltern, Kita-Personal, Lehrkräfte und Beschäftigte im Medizinbereich. Davon ausgenommen sind Kinder unter einem Jahr, Personen, die die Impfung nicht vertragen und vor 1970 Geborene. Zunächst ist das Gesetz nur für Kinder relevant, die ab Anfang März neu in betroffenen Einrichtungen aufgenommen werden und für Personen, die dort eine neue Beschäftigung beginnen. Alle anderen haben Zeit bis zum 31. Juli 2021, um den Nachweis über ihre erfolgte Impfung oder eine bestehende Immunität zu erbringen.
„Ziel des Gesetzes ist es, den individuellen Schutz speziell von stark gefährdeten Personengruppen zu verbessern und einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Masern-Infektionen zu erreichen“, erklärt Uwe Kuhlmann, Regionalgeschäftsführer der IKK classic. „Deshalb hat die Bundesregierung den Fokus auf Personen gelegt, die regelmäßig in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen.
Masern-Impfquote bei Schulanfängern im Landkreis Holzminden deutlich über Landesdurchschnitt
Trotz vieler Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland zu groß. Laut dem Robert Koch-Institut haben zwar 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen, aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung treten große regionale Unterschiede auf, sodass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote ist ein Gemeinschaftsschutz gewährleistet. „Niedersachsen ist von der angestrebten Impfquote nicht weit entfernt“, sagt der IKK classic-Regionalgeschäftsführer. „Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt hat festgestellt, dass 93,2 Prozent der Schulanfänger im Jahr 2018, deren Impfausweis bei der Schuleingangsuntersuchung vorlag, mindestens zweimal gegen Masern geimpft waren, im Landkreis Holzminden wurde mit 96,2 Prozent die Impfquote bereits erreicht.“
Die Ständige Impfkommission empfiehlt die erste Teilimpfung zwischen dem vollendeten 11. und 14. Lebensmonat. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres gegeben werden. Sie ist wichtig für einen sicheren und kompletten Impfschutz. Verpasste oder verschobene Impfungen sollten so bald wie möglich nachgeholt werden. „Die Kosten für die Impfungen übernehmen die Krankenkassen“, versichert Uwe Kuhlmann.
2019 meldete Landkreis eine Masern-Infektionen
Eine Masern-Infektion ist anders als vielfach angenommen keine harmlose Kinderkrankheit. Häufig führt sie zu Komplikationen und Folgeerkrankungen, dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Außerdem gehören Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 über 12.350 Masernfälle gemeldet. Die IKK classic hat die Statistiken des Robert Koch-Instituts ausgewertet, demnach sind 2018 insgesamt 544 Personen in Deutschland an Masern erkrankt, 2019 waren es 514. Nordrhein-Westfalen war mit 135 Fällen im vergangenen Jahr das am stärksten betroffene Bundesland. Niedersachsen folgte mit 90 Erkrankten auf Platz zwei, wobei das Zentrum im Landkreis Hildesheim lag. Allein dort wurden 46 Infektionen gemeldet. Im Nachbarlandkreis Peine kamen weitere zehn hinzu. Im Landkreis Holzminden wurde 2019 eine Infektion mit dem Masernvirus gemeldet.
Die IKK classic ist mit mehr als drei Millionen Versicherten das führende Unternehmen der handwerklichen Krankenversicherung und eine der großen Krankenkassen in Deutschland. Die Kasse hat rund 6.500 Beschäftigte an 180 Standorten im Bundesgebiet. Ihr Haushaltsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro.