Holzminden (rus). Die Rede ist natürlich vom Rauchmelder - in Wohnhäusern in Niedersachsen sind die runden Geräte längst zur Pflicht geworden, doch noch viele Vermieter und Eigentümer haben noch immer nicht ihre eigenen vier Wände damit ausgestattet. Dabei können die kleinen runden Kisten Leben retten, wenn es beispielsweise nachts qualmt und der Geruchssinn schläft.
Geprüfte Rauchmelder gibt es dabei bereits für kleines Geld im Fachhandel sowie im Baumarkt, eine kleine Investition mit großer Wirkung, nämlich in die eigene Sicherheit. Regelmäßig häufen sich die Berichte, in denen Rauchmelder die Bewohner bei einem Brand rechtzeitig warnen und wodurch es schließlich erst möglich wird, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Denn bei einem beispielsweise nächtlichem Feuer in der Wohnung, der die Bewohner meist unverhofft im Schlaf überrascht, schläft auch der Geruchssinn. Der tödliche Brandrauch wird dabei nicht wahrgenommen und führt binnen weniger Minuten bereits zum Tod.
Rauchmelder lösen bereits bei einer kleinen Menge Qualm aus, auch im Dunkeln. Sie sind daher besonders für Wohn- und Schlafräume sowie Rettungswege, wie etwa der Weg zur Haustür oder auf die Terrasse, eine wichtige Technik, die unbedingt jeder installiert haben sollte. Die Rauchwarnmelder-Pflicht in Niedersachsen wurde bereits vor mehreren Jahren für Neu- und Umbauten eingeführt und gilt für alle Wohnungen ab dem 1. Januar 2016 in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, verbindlich. Demnach sind Hausbesitzer und Vermieter dafür verantwortlich, die kleinen Lebensretter anzubringen - für den Austausch etwa der Batterien sind die Mieter dann zuständig.
Obwohl jährlich rund 60.000 Menschen in Deutschland bei Bränden verletzt werden, ist nur ein Bruchteil aller deutschen Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. In Niedersachsen wie auch Bremen sind Eigentümer verpflichtet, entsprechend den Anforderungen ihre Wohnungen bzw. Häuser mit Rauchmeldern auszustatten. Für die Sicherstellung des Betriebs ist der Mieter bzw. Bewohner verantwortlich. Um der Vorschrift Genüge zu tun, reichen batteriebetriebene Rauchwarnmelder, deren Leistungsmerkmale der DIN EN 14604 entsprechen.