Holzminden (red). Man begegnet ihnen inzwischen bereits beim Joggen im Park oder auch beim Blick in Nachbars Garten: Unbemannte, ferngesteuerte Fluggeräte, sogenannte Drohnen oder auch Multikopter. Längst werden diese nicht nur im Arbeitsleben, sondern auch in der Freizeit eingesetzt.Mit nicht unerheblichen Gefahren.
Bei einer repräsentativen Umfrage der YouGov Deutschland AG im Auftrag der Öffentlichen Versicherung Braunschweig gaben sieben Prozent der Befragten an, privat eine Drohne zu nutzen. Insgesamt lag der Anteil der privaten und gewerblichen Nutzer bei neun Prozent. Und gerade Hobby-Piloten ist häufig nicht bewusst, dass sie mit Drohnen zum Teil erhebliche Schäden verursachen können, für die sie selbst haften. In der Regel sind Drohnen allerdings nicht von der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Deshalb empfiehlt es sich, mit dem Haftpflichtversicherer Kontakt aufzunehmen und eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.
Laut YouGov hat immerhin mehr als jeder Vierte private Nutzer schon einmal einen Schaden mit einer Drohne verursacht. Das kann viele Gründe haben. Vielleicht waren ganz einfach die Batterien nicht genug geladen oder der Pilot hat sich zu riskanten Flugmanövern hinreißen lassen. Idealerweise lässt man seine Drohne auf einem geeigneten Gelände wie einem Modellflugplatz fliegen. "Wer seine Drohne hingegen im eigenen Garten oder auch in öffentlichen Grünanlagen nutzt, riskiert Schäden an Gegenständen oder schlimmstenfalls an Menschen", warnt Rafael L. Schulz, Leiter der Abteilung Produkt- und Risikomanagement für Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherungen und Schadenverhütungsexperte der Öffentlichen Versicherung Braunschweig. Ein grundsätzliches Flugverbot besteht für Drohnen im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Flughafen.
In Deutschland gilt aktuell nach dem Luftverkehrsgesetz: Wer mit einem Luftfahrzeug, zu denen auch motorbetriebene Flugmodelle und Drohnen gehören, einen Schaden verursacht, haftet für Schäden bis 1 Million Euro, auch wenn er diese nicht verschuldet hat (so genannte Gefährdungshaftung). Hat der Hobby-Pilot den Schaden schuldhaft verursacht, so haftet er sogar in unbegrenzter Höhe. Das kann Hobby-Piloten schnell teuer zu stehen kommen. Denn vielen ist nicht bewusst, dass eine Versicherungspflicht besteht, die unabhängig von Größe oder Gewicht für alle Luftfahrzeuge in Deutschland gilt. Motorbetriebene Flugmodelle sind in der Regel nicht im Umfang einer Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. "Daher sollte jeder private Nutzer eine Zusatzdeckung zur Privat-Haftpflichtversicherung für motorbetriebene Flugmodelle abschließen", rät Rafael L. Schulz.
Zudem sind viele Drohnenmodelle mit einer Kamera für zum Teil hochauflösende Video- oder Fotoaufnahmen ausgestattet. Hierfür benötigt der Hobby-Pilot sogar eine Aufstiegserlaubnis. So schön Aufnahmen aus der Luft auch sein mögen: Hier sollte man vorsichtig sein, gerade wenn man mit seiner Drohne das eigene Grundstück verlässt. Generell dürfen Drohnen beispielsweise nicht über großen Menschenmengen, Unglücksorten, militärischen Anlagen oder Einflugschneisen von Flughäfen genutzt werden. Zusätzlich kann man durch Aufnahmen anderer Personen ohne deren Einwilligung deren Persönlichkeitsrechte verletzen - etwa, wenn man ungefragt in deren Privatsphäre eindringt. "Dazu gehört zum Beispiel auch das Überfliegen des Nachbargartens", sagt Schulz. "Grundsätzlich sollte man sich zu einem solchen Übungsflug die Erlaubnis des Grundstückeigentümers einholen." Die verwendeten Daten beruhen auf einer repräsentativen Online-Umfrage der YouGov Deutschland AG, an der 2.047 Personen ab 18 Jahren teilgenommen haben.
Foto: red
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Ferngesteuert in die Lüfte: Optimal versichert bei einer Drohnennutzung
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