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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Holzminden (red). In einem gemeinsamen Schreiben an Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) hatten im April 2020 die Landräte aus Göttingen, Northeim und Holzminden Handlungsbedarf hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angemeldet. Corona-bedingt sanken die Fahrgastzahlen auf bis zu zehn Prozent des üblichen Niveaus. Durch die fehlenden Ticket-Einnahmen rechnet der Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) bis zum Jahresende mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro. Bundesweit werden die Corona-bedingten Verluste im Öffentlichen Personennahverkehr auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt. Vor wenigen Tagen haben sich Bund und Länder nun auf einen „ÖPNV-Rettungsschirm“ verständigt.

Landrat Bernhard Reuter (Göttingen): „Ich begrüße, dass Bund und Länder sich auf einen ÖPNV-Rettungsschirm geeinigt haben! Unsere gemeinsamen Anstrengungen zusammen mit vielen anderen betroffenen Aufgabenträgern des ÖPNV haben sich gelohnt. Der Bund hat sich zur Übernahme von 2,5 Milliarden Euro einmalig bis Ende 2020 entschlossen, das Land Niedersachsen gibt seinen Anteil dazu. Das ist ein großartiger Erfolg!“

Landrätin Astrid Klinkert-Kittel (Northeim): „Ich freue mich, dass die von uns in unserem Schreiben thematisierten Wechselwirkungen von möglichen Insolvenzen bei Verkehrs- und Reiseunternehmen berücksichtigt wurden. Der optionale Verlust von mittelständischen ÖPNV-Anbietern hätte auch den ZVSN in eine kurzfristig schwierige operative Situation führen können, wenn andere Unternehmen den Betrieb zu neuen finanziellen Konditionen übernehmen würden“.

Landrat Michael Schünemann (Holzminden): „Nach der Sicherstellung einer ausreichenden finanziellen Basis für den Weiterbetrieb des ÖPNV geht es in einem nächsten Schritt auch darum, das Vertrauen unserer Fahrgäste zurückzugewinnen. Ich begrüße daher, dass der ZVSN zusammen mit anderen ÖPNV-Aufgabenträgern mit Marketing-Aktivitäten auf die zahlreichen hygienischen Maßnahmen zu Schutz der Fahrgäste und des Fahrpersonals hinweist.“

Foto: ZVSN

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