Hannover (red). Seit gestern wird an Unternehmen in Niedersachsen die Überbrückungshilfe des Bundes für durch die Corona-Pandemie bedingte finanzielle Ausfälle ausgezahlt. Die erste Zahlungist gestern problemlos erfolgt.
Die heimische Landtagsabgeordnete Sabine Tippelt (SPD) zeigte sich darüber hocherfreut: „Damit werden wir unseren kleinen Betrieben und Unternehmen auch weiterhin durch die Krise helfen.“
Kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen können die Überbrückungshilfen über ihren jeweiligen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragen. Diese prüfen sowohl die geltend gemachten Corona-bedingten Umsatzeinbrüche als auch die Fixkosten und beantragen dann die Überbrückungshilfe über eine gemeinsame Antragsplattform.
Wie hoch die Soforthilfen ausfallen, richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und der Höhe des Umsatzrückgangs pro Monat im Vergleich zu dem des Vorjahres. Bei zwischen 40 und 50 Prozent Umsatzrückgang beträgt die Soforthilfe 40 Prozent der Fixkosten. Bei zwischen 50 und 70 Prozent Rückgang sind es 50 Prozent der Fixkosten und bei mehr als 70 Prozent sind es 80 Prozent der Fixkosten. Maximal beträgt die Überbrückungshilfe hier 50.000 Euro pro Monat für maximal drei Monate.
Bei den Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern förderfähig. Kosten für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können mit einer Pauschale von 10 Prozent der Fixkosten geltend gemacht werden. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat sich beim Bund für eine stärkere Berücksichtigung der Personalkosten eingesetzt.