Holzminden (red). Die Stadt Holzminden veröffentlicht die Festsetzung der Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2022.
Festsetzung der Grundsteuer
Gemäß § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetztes und § 14 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes werden hiermit für die Stadt Holzminden mit ihren Ortsteilen die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) und die Hundesteuer für das Veranlagungsjahr 2022 mittels öffentlicher Bekanntmachung in derselben Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Die Steuerpflichtigen, die für das Jahr 2022 keinen neuen Bescheid über die Grundbesitzabgaben oder die Hundesteuer erhalten, haben somit die Grundsteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu entrichten. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung tritt für die Steuerpflichtigen die gleiche Rechtswirkung ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, die Grundbesitzabgaben vierteljährlich (Fälligkeitstermine: 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.2022) und die Hundesteuer halbjährlich (Fälligkeitstermine: 15.5. und 15.8.2022) in der Höhe des Vorjahres zu entrichten. Die Zahlungen sind unter Angabe des entsprechenden Kassenzeichens auf eine der nachfolgende Bankverbindung der Stadt Holzminden zu leisten: VR-Bank in Südniedersachsen: BIC GENODEF1DRA, IBAN DE07 2606 2433 0008 0006 03 NORD/LB: BIC NOLADE2HXXX, IBAN DE77 2505 0000 0027 8157 86
Änderung der Bemessungsgrundlage oder in der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht
Sollten sich individuelle Änderungen für die Steuerpflichtigen ergeben, ergeht ein entsprechender Änderungsbescheid.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann bei Einwendungen innerhalb eines Monats Klage - im Fall der Grund- und Hundesteuer gegen die Stadt Holzminden (Neue Straße 12, 37603 Holzminden) und im Fall der Straßenreinigungsgebühren gegen die Stadtwerke Holzminden-Kommunalwirtschaft- AöR (Rehwiese 28, 37603 Holzminden) - beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung.
Hinweis
Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. der jeweils fällige Betrag ist trotzdem fristgerecht zu leisten.
Allgemeines
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das bedeutet, dass bei Veräußerung der Verkäufer bis zum Ablauf des Jahres Steuerschuldner bleibt. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin oder die Verteilung der Grundsteuerlast hat nur privatrechtliche Bedeutung im Innenverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer und hebt das öffentlich-rechtliche Steuerschuldverhältnis nicht auf.
Auskunft
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Steuerabteilung (Tel. 959-226 und 959-227) gerne zur Verfügung.
Holzminden, den 03.01.2022
Stadt Holzminden
Der Bürgermeister
Christian Belke