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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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Hannover (red). Nach erfolgter Verbändebeteiligung hat das Landeskabinett am (heutigen) Dienstag die Einbringung des Entwurfs des „Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften“, kurz Windenergiebeschleunigungsgesetz, in den Landtag beschlossen. Das Artikelgesetz zur Beschleunigung des Ausbaus insbesondere der Windenergie und der Erweiterung von finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Kommunen am Ausbau von Windenergie und an der Freiflächen-Photovoltaik besteht aus drei Teilen:

  • Festlegung der regionalen Flächenziele für Windenergie
  • Änderungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes und
  • Ermöglichung umfangreicher Formen der Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern am Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Mit dem ersten Teil soll festgelegt werden, welche Flächen die Landkreise, kreisfreien Städte, der Großraumverband Braunschweig, die Region Hannover und die Stadt Göttingen jeweils nach einer Potentialstudie für Windenergie ausweisen müssen. Damit sollen die Vorrangflächen für die Windenergie auf 2,2 Prozent der Landesfläche verdoppelt und damit die Bundesvorgaben umgesetzt werden. Die vorgeschlagenen Flächenpotentiale wurden nach objektiven Kriterien wie Besiedlungsdichte, Abstände zu Wohnbebauung, bestehende FFH-, Naturschutz- und Vogelschutzgebiete sowie Belange der Bundeswehr berechnet. Die Zahlen stehen seit Juni fest und wurden nicht verändert. Neben Ausweisungen durch Träger der Regionalplanung würden dabei auch durch Kommunen ausgewiesene Flächen für Windenergieanlagen angerechnet. Zudem soll in keinem Planungsraum mehr als vier Prozent der Fläche ausgewiesen werden müssen.

„Wir müssen in Niedersachsen mehr Platz für Windräder schaffen, sonst werden wir unsere ehrgeizigen Klimaziele verfehlen“, so Niedersachsens Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Christian Meyer. „Um die Ausbauziele zu erreichen, wirken Land und Kommunale Planungsträger gemeinsam darauf hin, dass 2,2 Prozent der Landesfläche bis Ende 2026 ausgewiesen werden. Sollten die Ausbauziele nicht erreicht werden, erfolgt 2026 eine Evaluation, ob die Flächenziele auf 2,5 Prozent angehoben werden müssen. Wichtig ist außerdem, dass die sogenannte Superprivilegierung nicht früher als von der Bundesregierung vorgesehen eintritt. Daher wollen wir mit dem Gesetz auch Teilflächenziele für 2027 und 2032 festlegen und unser gegenüber den Kommunen gegebenes Wort halten, die Rechtsfolgen nicht vorzuziehen.“ Eine Superprivilegierung, also ein absoluter Vorrang von Windenergieanlagen und damit der ungesteuerte Zubau, würde sonst drohen, wenn die Flächenziele zum festgelegten Zeitpunkt nicht erreicht werden.

Der zweite Teil des Gesetzentwurfes zielt darauf ab, für Planungsträger durch Änderungen des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes deutliche Erleichterungen und Beschleunigungen im Verfahren zu schaffen. Die Ziele sollen so für alle erreichbar werden. Neben Verfahrensvereinfachungen und Digitalisierung soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Flächen in Teilplänen für Windenergie in Schritten auszuweisen. Somit würde für die Planungsträger, die gerade kein Regionales Raumordnungsprogramm bearbeiten, die Möglichkeit eröffnet, ein vereinfachtes Verfahren zu wählen.

Im dritten Teil wird für das Beteiligungsgesetz vorgeschlagen, dass die Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien in Niedersachsen profitieren. Das Land würde damit die Anlagenbetreiber von großen Windparks und Freiflächen-Solaranlagen verpflichten, dauerhaft 0,2 Cent pro Kilowattstunde erzeugten Stroms an die betroffenen Gemeinden zu zahlen. Das würde die Wertschöpfung in ländlichen Räumen durch den Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich erhöhen. Die Mittel aus der Abgabe müssten von den Kommunen zum Erhalt und zur Steigerung der Akzeptanz für die erneuerbaren Energien verwendet werden; über die Verwendung müssten sie jährlich Rechenschaft ablegen. Bei einem Windpark mit 10 Anlagen beispielsweise könnten somit jährlich rund 200.000 Euro für akzeptanzsteigernde Maßnahmen ausgegeben werden. Dies können etwa soziale Zwecke, Kultur, Ehrenamt oder die Förderung von Naturschutz und Energiewende sein. Über die Verwendung würden die im Umkreis von
2,5 km um die Anlage betroffenen Gemeinderäte entscheiden.

Zudem müsste den Einwohnerinnen und Einwohnern und/oder Gemeinden weitere Angebote zur finanziellen Beteiligung gemacht werden. „Hier legen wir für das Energiewendeland Nummer 1 ein unbürokratisches und gegenüber dem ersten Entwurf deutlich verschlanktes Gesetz vor. Die Möglichkeiten der weiteren Beteiligung sollen von Bürgerenergiegenossenschaften, Energiesparbriefen, Gesellschaftsanteilen, Schwarmfinanzierung bis hin zu niedrigeren Strompreisen, Bürgerenergiestiftungen oder anderen innovativen Beteiligungsmöglichkeiten sehr flexibel und unbürokratisch werden. Dabei soll den Betreibenden keine Anlageform vorgeschrieben werden. Stattdessen würde erwartet, dass sie eine angemessene Beteiligung für vergleichbare Anlagen gewähren. Damit könnten die Menschen in den ländlichen Räumen vom Ausbau der erneuerbaren Energien in einzigartiger Weise profitieren und sich an der Energiewende beteiligen“, so Umwelt- und Energieminister Meyer.

 

Hintergrund:

Die der Festlegung der Flächenbeitragswerte (Flächen für Windenergie) zugrundeliegende Studie kann auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz eingesehen werden:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ergebniskarten-der-windflachenpotenzialanalyse-downloadmoglichkeit-220485.html

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