Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Hannover (red). Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Montag, dem 13. November, den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (kurz NPsychKG) sowie dessen Einbringung in den Landtag beschlossen.

Eine vorläufige behördliche Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte dar. Sie ist nur zulässig, wenn von der betroffenen Person infolge einer psychischen Krankheit eine Gefahr für sich oder andere ausgeht und diese Gefahr auf andere Weise nicht abgewendet werden kann. Das NPsychKG regelt, dass vor der vorläufigen Unterbringung eine Ärztin oder ein Arzt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie ein entsprechendes ärztliches Zeugnis erstellen muss.

Bisher sah das NPsychKG vor, dass ein solches Zeugnis nur von Ärztinnen und Ärzten erstellt werden kann, die Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie haben.

Angesichts des Mangels an derartigen Ärztinnen und Ärzten sieht der Entwurf der Landesregierung vor, das NPsychKG dahingehend zu ändern, dass alle approbierten Ärztinnen und Ärzte ein solches Zeugnis ausstellen können.

Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi, betont: „Eine behördliche Unterbringung ist immer ein Eingriff in die Grundrechte. Sie findet ausschließlich in Verbindung mit hoch akuten Zuständen einer psychischen Krankheit statt. Deshalb ist es wichtig, dass die betroffenen Menschen zuvor von einer Ärztin oder einem Arzt begutachtet werden. In der Vergangenheit gab es bisweilen Probleme, weil Ärztinnen und Ärzte mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie nicht zur Verfügung standen. Dann wurden die Betroffenen ohne vorherige ärztliche Konsultation in eine psychiatrische Klinik eingeliefert. Das ist nicht nur rechtswidrig, sondern verstößt auch gegen die Interessen der betroffenen Menschen. Deshalb haben wir den Kreis der Ärztinnen und Ärzte erweitert. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt werden.“

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255