Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Holzminden (fw). Nun ist es amtlich – wie in der Ratssitzung am 26. Juni nicht einstimmig, jedoch mehrheitlich beschlossen wurde, werden demnächst eindeutige Hinweisschilder auf das Alkoholverbot in den Parkanlagen hinweisen. Dieses Thema sorgte sowohl unter den Bürgerinnen und Bürgern Holzmindens, als auch im Rat selber für Diskussionspotential. Doch dem Antrag, das Alkoholverbot mit Schildern zu verdeutlichen, wurde stattgegeben.

Laut Antrag hieß es, dass derzeit in den Parkanlagen bei den Teichen die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ nicht eingehalten werden würde. Auf Grund des vielen Alkoholkonsums und der fehlenden Toiletten würde für jeden ersichtlich uriniert werden und Glas von zerbrochenen Flaschen auf den Wegen liegen.

Mit dem Aufstellen der Schilder möchte man auf die Verordnung hinweisen und bei unrechtsmäßigem Verhalten mit einem Bußgeld drohen. Eine Ordnungswidrigkeit könne mit bis zu 5000,00 Euro geahndet werden. Mit zusätzlicher Patrouille seitens des Ordnungsamtes ist zu rechnen.

 Foto: Symbolbild

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg#joomlaImage://local-images/Holzminden/Eckfeld/Schwager_NEU_Eckfeld_01_2023.jpg?width=295&height=255